- CE-Kennzeichnung mit Nummer der Zulassungsstelle auf Maske und Verkaufsverpackung (CE2163)
- Nennung der Norm EN 149:2001 + A1:2009 und der Schutzstufe auf Maske und Verkaufsverpackung (FFP3 NR)
- Der Verkaufsverpackung liegt eine Anwendungsinformation bei.
- Hersteller / Importeur stellt folgende Dokumente zur Verfügung:
- EG-Konformitätserklärung
- Baumusterprüfung der Zulassungstelle
- Technisches Datenblatt
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der partikelfiltrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz, obwohl sie primär nur für den Eigenschutz ausgelegt sind. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten daher keinen Fremdschutz.
FFP-Masken können grundsätzlich so lange getragen werden, bis sie verschmutzt oder beschädigt sind bzw. das Atmen damit schwerer fällt. Angaben, wie man sie öfter in den Medien liest, dass z.B. der Filter grundsätzlich nach 20 Minuten Nutzung seine Funktion verliert, sind sachlich falsch.
Um partikelfiltrierende Halbmasken rechtmäßig in Europa in den Verkehr zu bringen, muss für diese ein Konformitätsbewertungsverfahren gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425 durchgeführt werden, nach dessen Abschluss sie vom Hersteller mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Die Masken müssen dazu regulär die Anforderungen der Norm DIN EN 149:2009-08 erfüllen.
Quelle: Bfarm.de
Bakterien, Viren, Infektionen, Legionellen:
Zum Schutz vor jeglicher Art von Bakterien, Viren, Infektionen oder Legionellen ist immer eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP3 zu verwenden. Nur die Schutzklasse FFP3 filtert sicher und zuverlässig auch kleinste Viren.
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