BM-003 FFP2 NR Atemschutzmaske, Prüfnorm EN149:2001+A1:2009
- CE-Kennzeichnung mit Nummer der Zulassungsstelle auf Maske und Verkaufsverpackung (CE1463)
- Nennung der Norm EN 149:2001 + A1:2009 und der Schutzstufe auf Maske und Verkaufsverpackung (FFP2 NR)
- Der Verkaufsverpackung liegt eine Anwendungsinformation bei
Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes und haben die Zweckbestimmung, den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Das Design der partikelfiltrierenden Halbmasken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz, obwohl sie primär nur für den Eigenschutz ausgelegt sind. Masken mit Ventil filtern nur die eingeatmete Luft und bieten daher keinen Fremdschutz.
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